- Postkrankenkassen
- Krankenkassen für Angestellte und Beamte der Deutschen Post AG: (1) Postbetriebskrankenkasse für Angestellte und Arbeiter als gesetzliche ⇡ Krankenversicherung (gehört zu den sog. Primärkosten).- (2) Postbeamtenkrankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts für nicht versicherungspflichtige Bedienstete, also vorwiegend für Beamte.
Lexikon der Economics. 2013.