Postkrankenkassen

Postkrankenkassen
Krankenkassen für Angestellte und Beamte der Deutschen Post AG: (1) Postbetriebskrankenkasse für Angestellte und Arbeiter als gesetzliche  Krankenversicherung (gehört zu den sog. Primärkosten).
- (2) Postbeamtenkrankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts für nicht versicherungspflichtige Bedienstete, also vorwiegend für Beamte.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Post [3] — Post (im Mittelalter aufgekommenes Wort, vom mittellat. posta, gekürzt aus posita, aufgestellt, zu ergänzen statio), im 15. Jahrh. eine Station, besonders Relaisstation, d. h. ein Ort, wo angekommene Boten und Pferde behufs Weiterbeförderung der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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